Dr. Annette Orthey

Häufige Fragen

Werden die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung von meiner Krankenkasse übernommen?

Für gesetzlich Versicherte:

Es gelten bei Patienten unter 18 Jahren  kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG), die von den Kassen vorgegeben sind. Danach wird entschieden, ob eine Zahnfehlstellung vorliegt, für deren Korrektur der Versicherte  einen  Kostenzuschuss von der  gesetzlichen Krankenkasse erhalten kann.

Bei Kostenerstattung zahlt die Kasse zunächst 80-90% der Kosten. Bei erfolgreichem Behandlungsabschluss erhält der Versicherte seinen Eigenanteil von der Krankenkasse zurück. Letztendlich war die Standardbehandlung dann kostenlos.

Da gesetzliche Krankenkassen unterhalb der Grad 3 KIG-Einstufung auch für behandlungsbedürftige Fehlstellungskorrekturen keine Kosten übernehmen bzw. allgemein nur Standardbehandlungen bezahlt werden, empfiehlt es sich, vor dem ersten Besuch beim Kieferorthopäden frühzeitig eine private Zusatzversicherung abzuschließen.

Sollte das nicht mehr möglich sein, bieten wir für private Leistungen, die die Kasse nicht bezahlt, zinslose Ratenzahlung an.

Für Privat-Versicherte:

Gemäß vertraglicher Vereinbarung werden die Kosten prozentual unterschiedlich von den Privatversicherungen erstattet. Bitte lesen Sie vor dem Erstbesuch beim Kieferorthopäden in ihrem Versicherungsvertrag nach, in welcher  Höhe die kieferorthopädischen Behandlungskosten übernommen werden! Möglicherweise ist  eine Erweiterung des Versicherungsschutzes frühzeitig sinnvoll.

Für Beihilfeberechtigte:

Die Beihilfe ist nur als ergänzende Leistung konzipiert. Eine lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen umfasst die Beihilfe demnach nicht.

Medizinisch notwendige Standardbehandlungen werden in der Regel von der Beihilfestelle und der Zusatzversicherung übernommen.

Wie lange dauert eine kieferorthopädische Behandlung?

Zwillingsmädchen mit Spangen - private Aufnahme

 

 

 

Eine kieferorthopädische Behandlung von Kindern wird  in der Regel für 4 Jahre, Frühbehandlungen für 18 Monate geplant. Die Behandlungsdauer ist maßgeblich von der Mitarbeit des Patienten abhängig.

 Wann sollte eine Erstvorstellung beim Kieferorthopäden erfolgen?

   Die kieferorthopädischen Behandlungsmöglichkeiten sind abhängig von der Gebissentwicklung.

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Frühbehandlungen können im Alter von 4-8  Jahren begonnen werden, um sehr ausgeprägte Fehlstellungen frühzeitig zu behandeln. Damit soll einer stärkeren Verschlechterung der Zahnstellung vorgebeugt bzw. die Ausprägung von Gesichtsasymmetrien verhindert werden.

Anderenfalls erfolgt der Behandlungsbeginn bevorzugt im Alter von etwa 9-12 Jahren. Aber auch spätere Behandlungsanfänge sind möglich.

Zähne lassen sich bis ins hohe Alter bewegen, aber das Wachstum der Kieferknochen kann nur bei Kindern beeinflusst werden.

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